Häufig gestellte Fragen
Risikofrei sind Sie bei mks mieten.kaufen.services unterwegs. Eine Provision fällt erst bei erfolgreichem Verkauf Ihrer Immobilie an. Diese wird in einem Vertrag gemeinsam definiert.
Die Notariats- und Grundbuchgebühren werden im Wallis grundsätzlich von der Kaufpartei getragen. Diese Gebühren belaufen sich auf rund 2 %, je nach effektivem Stipulationswert des Kaufvertrages.
Falls Sie für den Kauf Ihrer Immobilie einen Schuldbrief benötigen fallen hier weitere Kosten beim Notar an. Der verschreibenden Notar informiert Sie hierzu gerne. Allenfalls kann ein Schuldbrief auch von der Verkaufspartei übernommen werden.
Der Eigenmietwert ist ein festgesetzter Mietwert einer von der Eigentümerschaft selbst bewohnten Immobilie. Der Eigenmietwert wird Ihrem Einkommen auf der Steuererklärung dazu gezählt.
Vermögenssteuer zahlen Sie auf dem amtlich festgelegten Katasterwert Ihrer Immobilie. Diese Schatzung ist im Wallis traditionsgemäss sehr moderat.
2012 trat die Zweitwohnungsinitiative in Kraft. Seither können in Gemeinden mit mehr al 20 % Zweitwohnungsanteil keine neuen Zweitwohnungen gebaut werden. Die meisten Walliser Berggemeinden fallen unter diese Auflagen. Neubauten können nur als Erstwohnsitz oder bewirtschaftete Zweitwohnungen erstellt werden.
Die Umnutzung von Ställen zu Zweitwohnungen kann erfolgen, wenn das entsprechende Objekt unter Schutz gestellt ist.
Die Walliser Gemeinden betreiben ein Geo-Informationssystem. Hier können (je nach Gemeinde unterschiedlich) die Grundstücke mit Flächen und zum Teil Eigentümerschaft eingesehen werden.
Hier werden Mittel für künftig anstehende grössere Reparaturen oder Sanierungen in einer Stockwerkeigentümerschaft angespart. Die Eigentümerversammlung legt die jährliche Einlage meist aufgrund des Vorschlags der Verwaltung fest.
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten von Grundstücken oder Immoblien erhoben. Je nach Dauer des Eigentums nimmt der geschuldete Betrag ab. Der Kanton verschickt aufgrund der Handänderung jeweils automatisch das entsprechende Erhebungsformular.
Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, einschliesslich Mauern- und Wandquerschnitten, abzgl. aller nicht dem Wohnen oder dem Gewerbe dienenden und dafür nicht verwendbaren Flächen.