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Bauland an aussichtsreicher Lage

Verwirklichen Sie hier Ihren Wohntraum! Aussichtsreiche Lage, bestens erschlossen und grosszügige Umgebung.

3989 Ritzingen

Beschreibung

An sonniger Lage

Die Bauparzelle liegt mitten im Goms an sonniger Lage. Im Süd-Westen grüsst Sie das Weisshorn (4506) aus der Ferne.

Vorteile

  • erschlossene Bauparzelle mit über 1100 m2
  • Voraussetzungen der Raumplanung erfüllt
  • Grenz im Norden an die Landwirtschaftszone
  • an ruhiger Quartierstrasse (kein Durchgangsverkehr)
  • ganzjährig besonnt

Kapellenweg, Ritzingen

Die grossflächige Bauparzelle befindet sich am Kapellenweg in Ritzingen. Hier führt der Weg weiter zur bekannten Kapelle auf dem Ritzingerfeld „Herz der Welt“.

Die Parzelle ist voll erschlossen und grenzt im Süden an einem Quartierweg ohne Durchgangsverkehr. Die auf der anderen Strassenseite weiter südlich liegenden Parzelle ist in der Erschliessungsetappe 2 und somit in den nächsten Jahren nicht bebaubar. Im Norden liegt die Landwirtschaftzone. 

Die Rotten- und Sonnenloipe erreichen Sie in wenigen Minuten. Die Region Goms überzeugt im Sommer dank einem breiten Angebot an Sportmöglichkeiten. Darunter auch die nahe liegende Fischzucht in Biel.

Der Bahnhof der Matterhorn Gotthard Bahn (Stundentakt) Biel VS liegt nur rund 10 Minuten zu Fuss entfernt.  Dazwischen verkehren Busse (Haltestelle Ritzingen 5 Minuten entfernt). Zu den diversen Dienstleistungsangeboten der Region sind es auch nur kurze Distanzen. 

In Münster befinden sich zwei praktizierende Allgemein-Mediziner. Zudem ist die medizinische Versorgung mit dem geplanten Gesundheitszentrum Goms sicher gestellt.

Nach Ihren Vorstellungen

Das Bau und Zonenreglement der ehemaligen Gemeinde Grafschaft ist noch in Kraft. Hier der entsprechende Auszug (unverbindlich):

Art. 78 Dorferweiterungszone DE

Die Dorferweiterungszone umfasst Gebiete angrenzend an die erhaltenswerte Dorfstruktur. Sie ist für die Erstellung von Wohnbauten sowie nichtstörende Gewerbebetriebe vorgesehen und dient der Wahrung der erhaltenswerte Eigenart des Dorfbildes.

  • Bauweise: offen
  • Geschosszahl: max. 3 Vollgeschosse
  • Gebäudehöhe: max. 12.00 m
  • Grenzabstand: 1/3 der Fassadenhöhe, mindestens aber 3 m (Näher/Grenzbaurechte gemäss Plan Dienstbarkeiten)
  • Gebäudelänge: Firstfassade max. 11.00 m, Trauffassade max. 13.00 m

Neu- An- oder Umbauten sind einer zufriedenstellenden Eingliederung in den Dorfverband zu unterwerfen, indem sie in Stellung, Höhe, Dachform, Proportionen, Material, Fassade und Farbe den Bauten des Dorfkerns weitgehend angepasst werden. Der stirnseitige Balkon (Firstfassade) darf lediglich auf 1/2 der Fassadenlänge errichtet werden.